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06.-10. August 2025
Eschwege, Germany

Alle Infos zum Open Flair

2025: Infos der Polizei

>>>Die Polizei informiert zum 41. OPEN FLAIR vom 06.08. bis 10.08.2025


In der 32. Kalenderwoche beginnt das 41. OPEN FLAIR Festival in Eschwege. Das bunt gemischte Programm mit verschiedensten Acts aus der Musik- und Kleinkunstszene beginnt am Mittwoch, 06. August mit den ersten Darbietungen auf der Seebühne (Werratalsee). Bis zum darauffolgenden Sonntag kommen mit dem Festplatz Werdchen, dem Flair-Garten, Elektro-Garten, E-Werk und dem Schlosspark weitere Veranstaltungsbereiche hinzu.

>>>Parken; Anreiseverkehr
In Anbetracht des großen Zuspruchs wird bereits mit Beginn der 32. KW mit einem erhöhten Anreiseverkehr zu rechnen sein. Verkehrsteilnehmer in und um Eschwege/Meinhard, insbesondere aus Richtung der Hauptverkehrsadern B 249 (aus Ri. Wanfried bzw. Weidenhäuser Kreuz) und der B 452 aus Richtung Wehretal müssen sich daher auf etwaige Behinderungen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einstellen. Zu den neuralgischen Zeiten werden seitens der Polizei- und der zuständigen Ordnungsbehörden entsprechende Verkehrslenkungs- und Absperrmaßnahmen getroffen, um dem zu begegnen. Hierzu wird die Straße „Vor dem Brückentor“ beginnend ab der 2. Werrabrücke in Richtung Grebendorf mit einer „Einbahnstraßenregelung“ versehen, d.h. von der
B 249 (Meinhard, Grebendorfer-Hüttchen) ist ein Befahren in Richtung Innenstadt Eschwege dann nicht mehr möglich.
Parkflächen, insbesondere auch für die Festival-Camper, werden seitens des Veranstalters ausreichend zur Verfügung gestellt und als solche entsprechend ausgewiesen. Im abgesperrten Veranstaltungsbereich ist während des Festivals ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Bitte beachten und folgen Sie den entsprechenden Schildern und Vorwegweisern. Achten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs darauf, das Flucht- und Rettungswege jederzeit freigehalten werden. Befolgen Sie dabei bitte auch den Anweisungen der vor Ort befindlichen Polizei- und Ordnungskräfte.

>>>Soziale Medien
Die Polizei begleitet derartige Veranstaltungen anlassbezogen auch über ihre polizeieigenen Kanäle auf Facebook (Polizei Nordhessen), WhatsApp, und Instagram (polizeinordhessen). Über die genannten Medien werden wir zum polizeilichen Einsatzgeschehen, der aktuellen Verkehrssituation o.ä. rund um das OF 25 zu informieren. 

>>>Polizeiwache am Mangelhaus
Wie gewohnt wird die Polizei zu den Veranstaltungszeiten auf dem gesamten Festivalgelände präsent und für die Besucherinnen und Besucher jederzeit ansprechbar sein. Darüber hinaus wird für den Zeitraum des Festivals wieder eine feste Anlaufstelle der Polizei für die Besucherinnen und Besucher im sogenannten „Mangelhäuschen“ eingerichtet. Dieses befindet sich außerhalb des umzäunten Festplatzes „Werdchen“ in der Verlängerung der Mangelgasse in Richtung „Tränenbrücke“. Telefonisch ist daneben jederzeit die Polizeistation in Eschwege unter 05651/925-0 erreichbar.
In dringenden Fällen ist die Kommunikation selbstverständlich auch jederzeit über den polizeilichen Notruf 110 gewährleistet.

 >>> Videoschutzanlage
Eine Videoüberwachung wird während des Open-Flair-Festivals anlassbezogen eingesetzt.
Sie ist somit ein temporäres polizeiliches Hilfsmittel, welches insbesondere zur Gefahrenabwehr (Besucherströme / Gedränge pp.) eingesetzt werden kann. Sie ermöglicht zudem eine effektive Strafverfolgung und ist daher ein wichtiger Sicherheitsbaustein, der dazu beiträgt, das Sicherheitsbewusstsein der Bevölkerung zu steigern.

>>>Drohneneinsatz 
Zum diesjährigen OpenFlair in Eschwege werden durch die Polizei Drohnen eingesetzt.
Hierzu wurde für das Festivalgelände bei der Deutschen Flugsicherung ein polizeilicher Einsatzraum nach §21h Abs. 3 Nr.11 LuftVO definiert und eingerichtet. Daraus ergibt sich ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen, Copter pp.). Ausgenommen davon sind im Vorfeld genehmigte Drohneneinsätze durch Veranstalter, Medien oder andere Interessierte, die vor dem Start mit der Polizei abgestimmt werden müssen. Gegen festgestellte nichtgenehmigte Drohneneinsätze werden Maßnahmen (Abwehr) gegen die Drohne und den Piloten bei entsprechender Detektion veranlasst. Die Polizei selbst setzt Drohnen ein, die an den Einsatztagen durch ein blaues Blinklicht optisch erkennbar sind. Der Einsatz der Polizeidrohnen wird zudem vorher angekündigt (soziale Medien; Beschilderung)

>>>Fundsachen / Verlorene Gegenstände
Bei Fundsachen oder verlorengegangenen Gegenständen können sich Besucherinnen und Besucher in erster Linie entweder an die „Info“- oder „Check-In Points“ des Veranstalters wenden oder aber bei der Polizeiwache im Mangelhaus. Auch die Polizeistation in der Niederhoner Straße 44 in Eschwege (Tel. 05651/925-0) ist und bleibt rund um die Uhr für den Bürger erreichbar. Bei verlorenen Gegenständen besteht zudem die Möglichkeit, dass diese erst später im Nachgang des Festivals dem Fundbüro der Stadt Eschwege zugehen. Eine entsprechende Nachfrage bei dem dortigen Fundbüro unter 05651/304-0 lohnt sich daher auch noch Tage nach der Veranstaltung. Weitere wichtige Infos rund um das OF 25 sind dem Hinweisen des Veranstalters zu entnehmen.

>>>Präventionstipps gegen Taschendiebstähle, Diebstählen allgemein
Im Zuge von Großveranstaltungen kommt es naturgemäß auch immer wieder zu verschiedenen polizeilich relevanten Vorfällen. Hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen gibt die Polizei daher folgende Tipps:

  • Tragen Sie Geld, Kreditkarten sowie Papiere in verschiedenen und verschlossenen Innentaschen der
    Kleidung, möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie mitgeführte Taschen und Rucksäcke verschlossen auf der Körpervorderseite.
  • Legen Sie mitgeführte Taschen, Rucksäcke, Mobiltelefone oder sonstige Wertsachen nicht unbeaufsichtigt ab.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände oder Taschen in den Autos zurück.
  • Überlegen Sie bereits vor der Abfahrt Zuhause, welche Wertgegenstände oder Papiere Sie unbedingt mitführen möchten.
  • Lassen Sie Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt im Zelt bzw. auf dem Campingplatz zurück.

>>>Cannabiskonsum
Die Polizei verweist auf die Ausführungen des Veranstalters, die der Homepage zu entnehmen sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen des KCanG, insbesondere im öffentlicheRaum. Dazu zählen auch die Zuwege zu den einzelnen Veranstaltungsorten, der Innenstadtbereich oder der Schlosspark. Es gilt weiterhin (Auszug KCanG):
• keine Abgabe an Minderjährige (Straftat)
• Konsumverbot in Gegenwart von Jugendlichen oder in Sichtweite von Spielplätzen

>>>Grabschen, unerwünschte Berührungen (sexuelle Belästigung)
Mit Einführung des § 184i StGB, bereits im Jahr 2016, sind auch derartige Formen sexueller Übergriffe strafbar. Sollte es zu derartigen Übergriffen kommen:

  • Zeigen Sie klare Grenzen auf: Nein heißt Nein!
  • Distanz waren
  • Hilfe aufsuchen bei Sicherheitspersonal, Polizei oder Ordner
  • Öffentlichkeit herstellen
  • Zeigen Sie den Täter / die Täterin an

>>>Ticketverkauf; Warnung vor betrügerischen Absichten von Drittanbietern
Im Zusammenhang mit Ticketkäufen für das OPEN FLAIR Festival kam es in der Vergangenheit zu einer nicht unerheblichen Anzahl an betrügerischen Vorfällen. Hinsichtlich des Erwerbs von Festival-Tickets empfiehlt es sich daher aus polizeilicher Sicht grundsätzlich, die offiziellen, bekannten Anbieter oder Vorverkaufsstellen zu kontaktieren. Bei Drittanbietern oder Privatkäufen sollte man dagegen besondere Vorsicht walten lassen, da hier oftmals auch unseriöse Angebote darunter sind oder sich Betrüger tummeln. Im Zweifelsfalle sollte man sich hier vor einem Kauf an den Veranstalter selbst wenden bzgl. eines Abgleichs der zum Kauf angebotenen `Ticket-Codes` oder gar ganz von einem Kauf Abstand nehmen.


Die Eschweger Polizei freut sich auf eine bunte und abwechslungsreiche Veranstaltung, auf viele nette Gespräche mit den Besucherinnen und Besuchern bei hoffentlich gutem Wetter und einen möglichst friedlichen und störungsfreien Festivalverlauf.

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle; KHK Künstler


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